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Rechtsanwältin Barsch

Mietrecht

Mieter und Vermieter werden im Mietrecht von mir vertreten und beraten, wenn es zu Rechtsstreitigkeiten zwischen diesen beiden Parteien kommt. Bei diesen Auseinandersetzungen geht es im Allgemeinen um Fragen zum Mietvertrag, Mietzahlungsanspruch, Mängel an der Mietsache und daraus resultierende Ansprüche auf Mängelbeseitigung, Räumungsansprüche, Kostenvorschussansprüche, Ansprüche auf Kautionsrückzahlung und Kündigungsschutz.

Es kann auch um die Befristung eines Mietvertrages, Schönheitsreparaturen, die Nebenkostenabrechnung und ihre Prüfung im gewerblichen und privaten Mietrecht wie auch um Auseinandersetzungen mit Nachbarn, z.B. wegen störenden Mieterverhaltens, gehen, die mit dem Mietrecht zu lösen sind.
"Gerechtigkeit gibt jedem das Seine, maßt sich nichts Fremdes
  an und setzt den eigenen Vorteil zurück, wo es gilt, das Wohl
  des Ganzen zu wahren." (Ambrosius)
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