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Rechtsanwältin Barsch

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht umfasst sowohl alle Rechtsfragen, die den Arbeitnehmer als Einzelnen betreffen, als auch die Interessen der Belegschaft eines Unternehmens, die in der Regel durch den Betriebsrat, den Personalrat oder eine Mitarbeitervertretung wahrgenommen werden.

Ich vertrete in arbeitsrechtlichen Fragen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Im Individualarbeitsrecht, welches das einzelne Arbeitsverhältnis betrifft, geht es vorrangig um die Voraussetzungen und Folgen einer Kündigung. Ich informiere Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und vertrete Sie in einem arbeitsrechtlichen Prozess vor Gericht. Dabei kann es um Auseinandersetzungen um den Arbeitsvertrag, die Arbeitsvergütung, den Urlaubsanspruch, die Arbeitszeit, die Teilzeit, die Befristung eines Arbeitsvertrages, die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder Mutterschutz gehen.

Sie können sich an mich wenden, wenn Sie von einer Abmahnung oder Änderungskündigung, meist Vorboten einer Kündigung, betroffen sind.

Im Fall einer ausgesprochenen Kündigung kann eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erhoben werden, um Ihre Rechte durchzusetzen.

Auch bei Auseinandersetzungen um Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Abfindung und Zeugnis werden Sie von mir umfassend beraten.
"Gerechtigkeit gibt jedem das Seine, maßt sich nichts Fremdes
  an und setzt den eigenen Vorteil zurück, wo es gilt, das Wohl
  des Ganzen zu wahren." (Ambrosius)
Göttiner Landstr. 16 | 14776 Brandenburg
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